Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pikappa medical SA

 

       1 Allgemeine Bemerkungen

1.1    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle Verträge zwischen Pikappa medical SA ("Pikappa medical") und dem Kunden, insbesondere Kauf-, Liefer- und Dienstleistungsverträge. Abweichende Bedingungen des Kunden sind nur gültig, wenn sie von Pikappa medical ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.

1.2    Diese AGB gelten nur teilweise für Bestellungen, die von Privatpersonen im Pikappa medical Online-Shop getätigt werden. Insbesondere gelten neben Ziffer 17 ("Besondere Bestimmungen für den Erwerb durch Privatpersonen") die Nummern 1.3, 1.4, 6, 9.2 bis 9.5, 10, 13 und 16.

1.3    Sollte sich eine Klausel dieser AGB ganz oder teilweise als unwirksam erweisen, so werden die Vertragsparteien diese Klausel durch eine neue ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

1.4    Preis- und Spezifikationsangaben in Preislisten, Prospekten, Online-Angeboten und dergleichen sind unverbindlich.

1.5    Alle rechtserheblichen Vereinbarungen und Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Im Falle von Widersprüchen zwischen den schriftlich vereinbarten Vertragsbestimmungen und diesen AGB gehen die vertraglichen Bestimmungen vor.

 

 

       § 2 Vertragsschluss

2.1    Der Vertrag gilt mit der Ausstellung der schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. Rechnung durch Pikappa medical als abgeschlossen.

2.2    Etwaige Abweichungen von der Bestellung des Kunden in der medizinischen Auftragsbestätigung oder Rechnung von Pikappa werden Vertragsinhalt, sofern der Kunde nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlich widerspricht. Die Berichtigung von reinen Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

 

 

       § 3 Umfang der Lieferungen und Leistungen

3.1    Lieferungen und Leistungen von Pikappa medical sind in der Auftragsbestätigung und auf der Rechnung endgültig ausgewiesen.

3.2    Pikappa medical ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen.

 

 

       4 Preise

4.1    Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich alle Preise netto in Schweizer Franken, exklusive allfälliger Abzüge und exkl. Mehrwertsteuer.

4.2    Soweit nichts anderes vereinbart ist, gehen Zuschläge für Mindermengen und Kosten für die Erfüllung von Sonderwünschen gemäß nachstehender Ziffer 7.5 zu Lasten des Kunden und werden gesondert in Rechnung gestellt.

4.3    Ändert sich in der Zeit zwischen Vertragsschluss und Lieferung aufgrund unvorhersehbarer Umstände (insbesondere Währungsschwankungen und Lieferantenpreise) die Grundlage für die Preisfestsetzung, so ist Pikappa medical berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.

 

 

       § 5 Lieferzeit

5.1    Es gilt die in der Auftragsbestätigung angegebene Lieferfrist. Pikappa medical verpflichtet sich, die Lieferfristen einzuhalten, eine diesbezügliche Garantie besteht jedoch nicht. Lieferverzögerungen begründen keinen Anspruch auf Schadenersatz, Rücktritt oder sonstige Leistungen zugunsten des Kunden.

5.2    Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn:

(i) Pikappa medical erhält die für die Vertragserfüllung notwendigen Daten nicht rechtzeitig;

(ii) der Kunde die Daten zu einem späteren Zeitpunkt ändert, was zu einer Lieferverzögerung führt;

(iii) Hindernisse entstehen, die Pikappa medical trotz der gebotenen Sorgfalt nicht beseitigen kann, unabhängig davon, ob diese von Pikappa medical, dem Kunden oder Dritten vorgenommen werden.

5.3    Ist sie aufgrund von Ereignissen, die Pikappa medical nicht zu vertreten hat, nicht in der Lage, die Lieferung rechtzeitig zu erbringen oder durchzuführen, hat sie das Recht, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Pikappa medical behält sich in diesem Fall auch das Recht vor, Teillieferungen vorzunehmen.

 

 

       6 Übergang von Nutzen und Gefahr

6.1    Nutzen und Gefahr gehen mit dem Eintreffen der Lieferung am vereinbarten Ort auf den Kunden über.

6.2    Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Kunden oder aus anderen, von Pikappa medical nicht zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr mit der ursprünglich vorgesehenen Lieferzeit auf den Kunden über.

 

 

       7 Versand, Transport, Installation und Versicherung

7.1    Sofern nichts anderes vereinbart ist, obliegen Versand und Transport zum vereinbarten Bestimmungsort Pikappa medical und sind bei Sendungen im ganzen Kanton Tessin im Preis inbegriffen. Bei Sendungen in die übrige Schweiz oder ins Ausland sind die Kosten für Verpackung und Versand zum Gesamtwarenwert hinzuzurechnen; Dies wird in der Auftragsbestätigung angegeben.

7.2    Pikappa medical schließt auf eigene Kosten eine Transportversicherung ab. Eine darüber hinausgehende Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art trägt der Kunde ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs.

7.3    Beanstandungen, die sich auf den Versand oder Transport beziehen, sind vom Kunden unverzüglich, nach Aushändigung bzw. Erhalt der Versandpapiere, an den letzten Absender geltend zu machen.

7.4    Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Installation von Anlagen und Geräten am Bestimmungsort durch Pikappa medical und ist im Preis inbegriffen.

7.5    Sonderwünsche bezüglich Versand, Transport, Einbau und Versicherung müssen Pikappa medical rechtzeitig über das entsprechende Kontaktformular entgegengehen.

Allfällige Mehrkosten werden dem Kunden auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.

 

 

      § 8 Prüfung und Abnahme von Lieferungen

Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Systeme und/oder Produkte innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung zu überprüfen und alle Anomalien innerhalb dieser Frist schriftlich an Pikappa medical zu melden. Bei Installationen beginnt die Überprüfungsfrist ab dem Zeitpunkt, an dem das System oder das Produkt weitgehend funktionsfähig ist, ein Zustand, der vom Kunden durch die Unterzeichnung eines speziellen Berichts bestätigt werden muss. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware als abgenommen und genehmigt.

 

 

      9 Gewährleistung

9.1    Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Eintreffen der Ware am vereinbarten Lieferort. Bei Installationen beginnt die Gewährleistungsfrist ab dem Zeitpunkt, an dem das System oder das Produkt weitgehend funktionsfähig ist, ein Zustand, der vom Kunden durch Unterzeichnung eines speziellen Berichts bestätigt werden muss. Die Gewährleistungsfrist für Systeme und/oder Produkte beträgt zwölf Monate, auch wenn sie in einem festen System installiert sind. Die Gewährleistungsfrist für Ersatzteile beträgt sechs Monate.

9.2    Verbrauchsmaterialien (p.es. Reagenzien) und Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

9.3    Der Kunde hat nur Anspruch auf Ersatz oder Reparatur mangelhafter Ware, basierend auf der Einschätzung von Pikappa medical.

Eine Kündigung des Vertrages, Preisminderung sowie sonstige Rechte oder Ansprüche sind nicht vorgesehen.

9.4    Die Gewährleistung erlischt vorzeitig aufgrund unsachgemäßer Eingriffe, Änderungen oder Reparaturen durch den Kunden oder Dritte oder wenn der Kunde im Falle eines Mangels Pikappa medical nicht unverzüglich informiert.

9.5    Pikappa medical haftet nicht für Mängel, die durch natürliche Abnutzung, fehlerhafte Wartung, unsachgemäße Verwendung (z.B. Verwendung von nicht konformen oder nicht Pikappa medizinischen Verbrauchsmaterialien und Abnutzung), übermäßige Beanspruchung oder andere Gründe, die Pikappa medical nicht zuzurechnen sind, verursacht wurden.

 

 

10     Haftungsfreistellung und Haftungsbeschränkung

10.1  Die Haftung von Pikappa medical (sei es in Bezug auf Garantie, nicht autorisierte Transaktion, Vertrag oder anderweitig) ist in jedem Fall auf den Ersatz direkter Schäden bis zur Höhe der vom Kunden im Rahmen des bestehenden Vertrags geleisteten Zahlungen beschränkt. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden, Schäden für Produktionsausfall und entgangenen Gewinn wird ausdrücklich ausgeschlossen.

10.2  Für den Fall, dass ein Dritter Pikappa medical für Schäden aus Produkthaftung haftet, deren Ursache dem Kunden zuzurechnen ist, hat dieser Pikappa medical alle entstandenen Aufwendungen zu erstatten.

 

 

11     Geheimhaltung

11.1  Die Informationen, die Pikappa medical dem Kunden zur Vertragserfüllung zur Verfügung stellt, dürfen vom Kunden weder für andere Zwecke verwendet noch Dritten zugänglich gemacht werden.

11.2  Pikappa medical ist ihrerseits nicht berechtigt, vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse, die den Kunden betreffen, Dritten zugänglich zu machen.

 

 

12     Dienstleistungen

12.1  Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass Pikappa-Fachärzte zum vereinbarten Termin freien Zugang zum System haben und das System bei Bedarf deaktiviert werden kann. Führen Umstände, die dem Kunden zuzurechnen sind (p.es. unzureichende Parkmöglichkeiten, Nichteinhaltung von Konditionsvereinbarungen oder besondere Sicherheitsanforderungen) zu zusätzlichen Servicegebühren, ist Pikappa medical berechtigt, höhere Kosten in Rechnung zu stellen. In solchen Fällen hat Pikappa medical auch das Recht, die Reaktionszeit einseitig in angemessenem Umfang zu verlängern.

12.2  Mit Ausnahme von Wartungsarbeiten, die von Pikappa medical durchgeführt werden, dürfen weder der Kunde noch Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung von Pikappa medical Arbeiten an der Anlage durchführen.

12.3  Die Annahme aller medizinischen Dienstleistungen von Pikappa wird mit der Unterzeichnung des Leistungsverhältnisses durch den Kunden formalisiert.

Noch nicht erkennbare Mängel müssen innerhalb von 48 Stunden nach Beendigung des Eingriffs gemeldet werden. Andernfalls gelten alle Transaktionen als genehmigt.

 

 

§ 13     Zahlungsbedingungen

13.1  Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen.

13.2  Wenn der Kunde zum Zeitpunkt der Aufgabe einer neuen Bestellung die ausstehenden Rechnungen noch nicht bezahlt hat, hat Pikappa medical das Recht, die Ausführung der Bestellung auszusetzen, bis die Zahlung erfolgt ist.

13.3  Pikappa medical hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Zahlung nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfolgt.

 

 

14     Eigentumsvorbehalt

14.1  Die verkaufte Ware bleibt bis zur Erfüllung des Vertrages und bis zur Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen Eigentum von Pikappa medical.

14.2  Pikappa medical ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt in das entsprechende Register in der Schweiz oder in die entsprechenden Register in anderen Ländern eintragen zu lassen; Der Kunde ist zur Mitwirkung am Registrierungsverfahren verpflichtet.



15     Import- und Exportkontrolle

Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass die gelieferte Ware (sowie das darin enthaltene Know-how) Import- und Exportkontrollen unterliegen kann. Jede Vertragspartei verpflichtet sich, die Ausfuhr- und Einfuhrkontrollvorschriften einzuhalten. Der Käufer wird auch darauf hingewiesen, dass US-Exportkontrollbestimmungen für den Fall gelten, dass die gelieferte Ware oder auch nur Teile davon US-amerikanischen Ursprungs sind; diese Bedingung gilt auch dann, wenn der Vertrag keine weitere Beziehung zu den Vereinigten Staaten hat.

 

 

16     Anwendbares Recht und Gerichtsstand

16.1  Diese AGB unterstehen materiellem schweizerischem Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts.

16.2  Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist Lugano, Schweiz.

 

 

17     Besondere Bestimmungen für Käufe durch Privatpersonen

17.1  Preise. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken, inklusive Mehrwertsteuer, exkl. Versandkosten. Die anfallenden Versandkosten werden im Bestellprozess angegeben. Technische Änderungen, Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten. Pikappa medical behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern.

17.2  Zahlung. Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage.

17.3  Ersatz und Mängel. Die von Pikappa medical angebotenen Produkte verlassen das Unternehmen in einwandfreiem Zustand und können grundsätzlich nicht zurückgegeben oder umgetauscht werden. Ausgenommen sind lediglich Waren, die irrtümlich geliefert wurden oder die mit Mängeln beim Kunden angekommen sind. In diesen Fällen muss die Ware in der Originalverpackung an Pikappa medical zurückgeschickt werden, sofern die Mängel dem Kundendienst vorab gemeldet wurden und der Kunde nach Möglichkeit eine Ersatzlieferung erhält, andernfalls eine Rückerstattung. Mängel müssen innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Produkte schriftlich gerügt werden. Andernfalls gelten die Produkte als unwiderlegbar genehmigt.

17.4  Gewährleistungsfrist. Die Garantiezeit beträgt 24 Monate für das Gerät.

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Pikappa medical SA

Via alla Bozzoreda 26, 6963 Pregassona